DIE ARBEITNEHMER-ERFINDUNG

In Deutschland müssen Arbeitnehmer, die eine technische Erfindung machen, diese unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden. Die gemeldete Diensterfindung kann durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden oder freigegeben werden. Mit der Inanspruchnahme gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung, einschließlich des Rechts auf wirtschaftliche Verwertung, auf den Arbeitgeber über. Dieser ist verpflichtet, eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland einzureichen. Der Arbeitnehmererfinder erwirbt im Gegenzug einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Die Berechnung der angemessenen Vergütung aus der Verwertung der Erfindung ist in Vergütungsrichtlinien geregelt. Falls der Arbeitgeber die Diensterfindung hingegen freigibt, kann der Arbeitnehmer über die Erfindung grundsätzlich frei verfügen und sie beispielsweise zur Erteilung eines Schutzrechts anmelden oder wirtschaftlich verwerten.
Home     Impressum       English