Das Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist dem Patent eng verwandt. Die bestehenden Unterschiede betreffen vor allem die fehlende Prüfung und den anders definierten Stand der Technik, sowie die fehlende Möglichkeit, Verfahren zu schützen. Im Unterschied zum Patent beträgt die Laufzeit nur 10 Jahre.Das Gebrauchsmuster gewährt eine Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen und wird in der Regel innerhalb weniger Monate eingetragen.
Aufgrund der fehlenden Prüfung kann es zu einem Scheinrecht kommen, das sich im Streitfall als nicht rechtsbeständig erweist. Dieser Nachteil kann durch eine gute Recherche nach dem Stand der Technik gemindert werden.
